Die Staatsangehörigen von 38 Ländern sind dazu berechtigt, an dem Programm für visumfreies Reisen teilzunehmen, um in die USA einzureisen. Dafür muss vor der Reise eine sogenannte ESTA-Genehmigung beantragt werden. Das Programm kann allerdings nur genutzt werden, wenn man für touristische oder geschäftliche Gründe in die USA reist. Außerdem ist jeder Aufenthalt auf höchstens 90 Tage begrenzt.
Es gibt also zahlreiche Gründe, wieso ein ESTA nicht mehr ausreicht. Beispielsweise, wenn man dorthin reist, um in den USA zu arbeiten. Denn dann muss man ein Visum beantragen. Und davon gibt es unzählige.
Man kann die Nichteinwanderungsvisa in die folgenden drei Kategorien einteilen:
Diese Kategorien unterteilen sich dann noch einmal in:
Besuch- und Tourismusvisa | B-1 für TouristenB-2 für Geschäftsreisende |
Beschäftigungsvisa | H-1 für Spezialberufe (Wissenschafter, Ingenieure, Anwälte,…) H-2B für saisonale Fachkräfte und ungelernte Arbeiter H-3 für Auszubildende im nichtakademischen und nichtmedizinischen Bereich L für firmeninternen Mitarbeitertransfer O für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten P-1 für Sportler und Entertainer P-3 für Künstler und Entertainer |
Visa für Ausbildung und Studium | F-1 für Schule und Studium M-1 für nichtakademische Ausbildung J-1 für Austauschprogramme und Praktika |
Diese Visaarten, auf ihre Besonderheiten und was Sie für die Beantragung wissen müssen, werden wir auf den nachfolgenden Seiten erklären.